UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Baumaschinenvermietung Rose
Holländer Baracken 11, 17255 Wesenberg
Hinweis:
Diese AGB gelten durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls als anerkannt und können jederzeit auf der Website www.bv-rose.de eingesehen werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen und Zubehör zwischen der Baumaschinenvermietung Rose (nachfolgend “Vermieter”) und dem Mieter. Entgegenstehende AGB des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Mietgegenstand, Übergabe und Zustand
2.1 Mietgegenstand ist die im Übergabeprotokoll konkret benannte Baumaschine mit dem zugehörigen Zubehör.
2.2 Die Maschine wird in betriebsbereitem Zustand mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Zustand ergibt sich aus dem bei Übergabe gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokoll, welches Vertragsbestandteil ist.
2.3 Eine Maschinenbruchversicherung besteht. Die Details und etwaige Selbstbeteiligungen sind auf Wunsch vor Mietbeginn einsehbar.
3. Mietdauer, Mietzins und Kaution
3.1 Die Mietdauer sowie der Mietzins ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll.
3.2 Der Mietzins ist im Voraus, spätestens bei Übergabe, zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder in bar.
3.3 Der Mieter leistet eine Kaution in der vertraglich vereinbarten Höhe, die zur Absicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis dient.
3.4 Betriebskosten (z. B. Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reinigungsaufwand) trägt der Mieter. Die Maschine ist bei Rückgabe vollgetankt und gereinigt zu übergeben.
4. Nutzung und Obhutspflicht des Mieters
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Baumaschine ausschließlich bestimmungsgemäß, fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen.
4.2 Die Maschine darf nicht an Dritte überlassen oder untervermietet werden.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig Öl- und Kühlstände zu prüfen und etwaige Störungen unverzüglich anzuzeigen.
4.4 Technische oder optische Veränderungen (z. B. Lackierungen, Aufkleber) sind untersagt.
4.5 Die Maschine ist gegen Diebstahl zu sichern und außerhalb der Nutzungszeit witterungsgeschützt abzustellen (z. B. in einer Garage oder eingezäunten Baustelle).
5. Haftung und Versicherung
5.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten entstehen – auch wenn sie durch Dritte, denen der Mieter Zugang zur Maschine gewährt, verursacht werden.
5.2 Bei Rückgabe festgestellte Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll bei Übernahme vermerkt wurden, gelten als vom Mieter verursacht, sofern dieser nicht nachweist, dass sie bereits bei Übernahme bestanden haben.
5.3 Die Maschinen sind gegen Maschinenbruch versichert. Die Versicherung deckt keine Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, mutwillige Beschädigung, unsachgemäße Bedienung oder Transport. In diesen Fällen haftet der Mieter persönlich.
5.4 Bei Diebstahl, Vandalismus oder Unfall hat der Mieter umgehend die Polizei zu benachrichtigen und dem Vermieter unverzüglich eine schriftliche Schadenmeldung vorzulegen.
5.5 Die gesetzliche Haftung des Vermieters für Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6. Rückgabe
6.1 Die Maschine ist spätestens zum vereinbarten Mietende vollständig getankt, gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
6.2 Verspätete Rückgaben führen zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses und werden entsprechend berechnet.
6.3 Überstunden (z. B. bei Monatsmiete mit Stundenbegrenzung) werden zusätzlich gemäß Vertrag vergütet.
7. Kündigung
7.1 Bei befristeter Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
7.2 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit Zahlungen in Verzug ist, vertragswidrig handelt oder die Mietsache gefährdet. In diesem Fall kann der Vermieter die Maschine auf Kosten des Mieters abholen lassen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters (17255 Wesenberg).
8.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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